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Vergabe von Schlagabraum

Geänderter Ablauf für die Vergabe von Schlagabraum

  1. Diejenigen, die Interesse an Schlagabraum haben, melden sich bitte per Mail oder telefonisch bei der Stadt Grebenstein an. Anmeldeschluss ist der 24. März 2025.

    E-Mail-Adresse Stadt Grebenstein: 

    Telefonnummer Stadt Grebenstein: 05674 – 705-0

 

  1. Bei der Anmeldung geben Sie bitte die folgenden Daten an:

    1. Name und Adresse

    2. Telefonnummer 

    3. E-Mail-Adresse 

    4. Benötigte Holzmenge (ungefähr)

       

       

  2. Die Termine + Treffpunkte zur Vergabe des Schlagabraums werden im Anschluss nur denjenigen mitgeteilt, die sich vorher bei der Stadt Grebenstein angemeldet haben.

 

Grundsätzliches

  1. Das Angebot zur Aufarbeitung von Schlagabraum richtet sich nur an Bürger*innen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Grebenstein. Bitte Personalausweis mitbringen!

 

  1. Seit dem 01.01.2013 ist es Pflicht, bei der Zuteilung des Schlagabraums den Motorsägenschein der Forstbeamtin vorzulegen.

 

  1. Größe und Zuteilung der Schlagabraumplätze richtet sich nach der Anzahl der Selbstwerber.

 

  1. Das Holz ist unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften aufzuarbeiten (Gemäß dem Merkblatt für die Brennholzaufarbeitung durch Selbstwerber). Bei Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift wird jede weitere Aufarbeitung untersagt. 

 

  1. Jeder Selbstwerber haftet selbstschuldnerisch; für Unfälle können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

  1. Das Holz ist so im Wald aufzuschichten, dass eine Schätzung der aufgearbeiteten Menge möglich ist. Die Freigabe sämtlichen Holzes (außer Stammholz) zur Abfuhr erfolgt erst nach Abnahme im Wald!

  2. Der Abfuhrschein ist mitzuführen und auf Verlangen den Beamten des hessischen Forstamtes, Magistratsmitgliedern, der Polizei und den Waldarbeitern vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Abfuhrschein Holz abfährt, muss mit einer Anzeige wegen Forstdiebstahl rechnen.

 

Preise und Abrechnung

 

  1. Schlagabraum kostet je Raummeter 32€.

     

  2. Nach der Abnahme des Holzes durch die Forstbeamtin, erhalten Sie eine Rechnung (per Mail oder Post). Der errechnete Geldbetrag ist per Überweisung auf das Konto der Stadt Grebenstein zu überweisen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 28. Februar 2025

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