AKTUELL
Schiedsamtsbezirk Grebenstein II
Schiedspersonen gesucht
In dem Schiedsamtsbezirk Grebenstein II (Udenhausen) wird ein Schiedsmann oder –frau, sowie eine stellvertretende Schiedsfrau oder ein stellvertretender Schiedsmann gesucht.
Diese werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht ernannt.
Die Hauptaufgabe der Schiedspersonen besteht darin, festgefahrene Konflikt-situationen und verhärtete Fronten zweier Parteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen.
Gesucht werden Personen, die über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen.
Da hierfür eine gewisse Lebenserfahrung durchaus als sinnvoll erachtet wird, sollte die Schiedsperson mindestens 30 Jahre alt sein.
Interessierte Bewerber/innen, die ihren Wohnsitz in Grebenstein haben, können sich bei der Stadt Grebenstein unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum
- März 2023 bewerben.
Bei Rückfragen stehen Ute Sutor (Tel.: 05674/70525) sowie Christine Peckmann (Tel.: 05674/70526) zur Verfügung.
Liebe Eltern,
hier ein Hinweise zum RS-Virus in der Wintersaison 2022/2023
→ STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Arbeitsgemeinschaft Grebensteiner Vereine (AGV)
Kulturschaffende
Die AGV bietet an sich als Kulturschaffende in Grebenstein bei der AGV mit dem folgendem Dokument zu registrieren und somit besser vernetzt zu sein.
Für Fragen steht ausschließlich die AGV mit deren Vorsitzenden Albrecht Wilke zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung Grebenstein kann dazu keine Informationen geben.
→ Formular Kulturelles Leben (PDF-Dokument)
→ Datenschutzerklärung AGV (PDF- Dokument)
Grundsteuerreform
Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023
Aufruf zur 700 Jahrfeier Stadt Grebenstein:
→ Helfer gesucht
Ukrainische Flüchtlinge
→ WICHTIGER HINWEISE FÜR GEFLÜCHTETE + SIE MÖCHTEN HELFEN?
→ Erste Schritte für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wann der Führerschein umgetauscht werden muss!
Bürger und Bürgerinnen die von 1965 bis 1970 geboren wurden, müssen Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in Ihrer Gemeinde umtauschen. Weitere Geburtsjahre siehe hier.
Bei Führerscheinen, die ab dem 1.1.1999 ausgestellte wurden , gilt das Ausstellungsjahr:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.02.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.02.2032
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.1.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
Dafür müssen Sie persönlich im Bürgerbüro erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:- ein Biometirisches Passbild- Ihren Führerschein- Ihren Personalausweis und- 10,00 € in bar
Unsere Bürgerbroschüre!
Die Daten wurden aktualisiert und das Design abgeändert. Die Bürgerbroschüre ist ein Informationsheft mit Bildern, in welchem Daten, Fakten und Wissenswertes über Grebenstein stehen. Zusätzlich beinhaltet sie auch die Grebensteiner Vereine, Freizeitmöglichkeiten und wichtige Telefonnummern, wie beispielsweise Notrufdienste und Krankenhäuser. Sie ist nicht nur für Touristen und neu Zugezogene geeignet, sondern bietet auch für Bürgerinnen und Bürger Grebensteins viele wichtige Informationen.
→ Broschüre herunterladen (PDF-Dokument, 3,9 MB)